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Themenbereich: Wohnfläche

Berechnung der Wohnfläche einer Küche

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Die Küche zählt meist komplett als Wohnfläche Foto: Anatoli Igolkin/Shutterstock

Berechnung der Wohnfläche einer Küche

Mieter und Käufer einer Wohnung sind oftmals verunsichert, wie die Wohnfläche für den Mietvertrag korrekt berechnet wird. Regelungen wie die DIN 277 oder die Wohnflächenverordnung von 2004 kommen vor allem bei öffentlich geförderten Wohnungen bzw. Immobilien im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zum Tragen. Die üblichen Berechnungsmethoden der Wohnflächenverordnung finden für Räume wie die Küche oft aber auch auf dem freien Wohnungsmarkt Anwendung.

Wird die Küche zur Wohnfläche gezählt?

Grundsätzlich zählt eine Küche innerhalb einer abgeschlossenen Wohneinheit auf jeden Fall zur sogenannten Wohnfläche. Dies gilt auch ganz offiziell bei einer Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WflVO) von 2004. Bei einer Berechnung nach DIN 277 würde man die Küche aufgrund der unterschiedlichen Begrifflichkeiten unter eine der verschiedenen Arten von Nutzflächen einordnen. Wenn eine Küche laut Mietvertrag zur Wohnfläche gezählt wird, so ist daran im Grunde nichts auszusetzen – schließlich dient dieser in der Regel intensiv genutzte Raum ja durchaus einem wichtigen Wohnzweck des täglichen Lebens.

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Das gilt für eine Küche mit Dachschräge

Gewisse Einschränkungen können bei einer Wohnung im Dachgeschoss zum Tragen kommen. Nämlich dann, wenn sich in der Küche eine Dachschräge bzw. eine Abschrägung zur sogenannten Drempelhöhe befindet. Dann gilt laut den offiziellen Berechnungsmethoden der Wohnflächenverordnung die folgende Aufteilung:

  • Flächen mit einer lichten Höhe unter 1 m zählen nicht zur Wohnfläche
  • zwischen 1 m und 2 m lichter Höhe werden Flächen nur zu 50 Prozent berücksichtigt
  • voll berücksichtigt als Wohnfläche werden nur Flächen mit 2 m Deckenhöhe

Die entsprechenden Messungen lassen sich relativ unkompliziert mit einem elektronischen Messgerät feststellen, dass einfach auf den Boden gelegt wird und automatisch die Raumhöhe an einem bestimmten Punkt misst.

Gehört ein Wintergarten mit Küche zur Wohnfläche?

Nach den Regelungen der DIN 277 bzw. der Wohnflächenverordnung von 2004 können Wintergärten an sich unterschiedlich in die Berechnung der Wohnfläche einfließen. Sofern es sich aber um einen hochwertig ausgebauten Wintergarten mit Heizung und eingebauter Küche handelt, ist eine vollständige Berücksichtigung der Wintergartenfläche als Wohnfläche durchaus gerechtfertigt.

So groß sollte eine Küche mindestens sein

In manchen Wohnungen ist eine kleine Küchenzeile aufgrund von Platzmangel in das Wohn- und Schlafzimmer integriert. In größeren Wohnungen mit einem eigenen Raum für die Küche sollten dagegen mindestens etwa 10 Quadratmeter Wohnfläche in der Küche zur Verfügung stehen. In einem kleineren Raum wird es sonst schnell zu eng zum Kochen. Für den Einbau einer Kochinsel sind Räume je nach Grundriss ab etwa 15 Quadratmeter Wohnfläche geeignet.

Alexander Hallsteiner
Artikelbild: Anatoli Igolkin/Shutterstock
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