Zählt die Küche zur Wohnfläche?
Ja, die Küche zählt zur Wohnfläche, sofern sie den baulichen Anforderungen entspricht und für Wohnzwecke genutzt werden kann. Dies gilt für Einbauküchen und integrierte Essbereiche, unabhängig davon, ob die Küche in einem separaten Raum oder offen im Wohnbereich liegt.
Bei der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) wird die gesamte Fläche der Küche einbezogen. Tür- und Fensternischen sowie Einbaumöbel, die tiefer als 13 Zentimeter sind, werden ebenfalls zur Wohnfläche gezählt. Dachschrägen innerhalb der Küche reduzieren die anrechenbare Fläche je nach Höhe.
Eine exakte Vermessung der Küche unter Berücksichtigung aller Besonderheiten wie Dachschrägen und fest eingebaute Elemente ist essenziell, um die Wohnfläche korrekt zu ermitteln.
Methoden zur Wohnflächenberechnung
Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung der Wohnfläche, die sich in ihrer Herangehensweise unterscheiden und unterschiedliche Ergebnisse liefern. Die Wahl der Methode beeinflusst maßgeblich die ermittelte Fläche und somit die Miet- und Kaufpreise.
1. Wohnflächenverordnung (WoFlV):
Diese gesetzliche Grundlage gilt seit dem 1. Januar 2004 und legt fest, welche Raumteile zur Wohnfläche zählen. Dachschrägen und Balkone werden hier nur anteilig berücksichtigt.
2. DIN 277:
Diese Norm wird vor allem im gewerblichen Immobiliensektor und bei Neubauten verwendet. Sie umfasst alle Flächen eines Gebäudes, inklusive Nutz- und Verkehrsflächen, was zu einer größeren Fläche im Vergleich zur WoFlV führt.
3. Zweite Berechnungsverordnung (II. BV):
Diese ältere Verordnung kommt noch bei Altbauten zur Anwendung, die vor dem 31. Dezember 2003 vermessen wurden. Sie ähnelt der WoFlV, behandelt aber unbeheizte Wintergärten und Flächen unter Treppen anders.
4. Sachwertrichtlinie (SW-RL):
Diese selten verwendete Methode ähnelt der DIN 277 und berücksichtigt alle Flächen einer Immobilie, unterscheidet jedoch nicht zwischen verschiedenen Raumarten.
Die gewählte Methode sollte im Miet- oder Kaufvertrag klar definiert sein, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Berechnung der Küchenfläche nach WoFlV
Um die Küchenfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu berechnen, messen Sie zunächst die Länge und Breite der Küche. Multiplizieren Sie diese Maße zur Ermittlung der Grundfläche der Küche. Berücksichtigen Sie dabei Besonderheiten:
- Dachschrägen: Flächen unter einem Meter Höhe zählen nicht zur Wohnfläche. Bereiche zwischen einem und zwei Metern Höhe werden zur Hälfte angerechnet. Flächen über zwei Metern Höhe zählen vollständig.
- Tür- und Fensternischen: Tiefen ab 13 Zentimetern werden vollständig zur Wohnfläche gezählt.
- Wintergärten und unbeheizte Räume: Besondere Regeln gelten für flächenmäßig zu berücksichtigende Wintergärten und unbeheizte Räume.
Für eine präzise Berechnung empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Berechnung der Küchenfläche nach DIN 277
Die Berechnung der Küchenfläche nach DIN 277 erfolgt nach technischen Standards, indem alle Grundflächen einbezogen werden:
1. Vermessung der Küche:
Messen Sie die Länge und Breite der Küche von der Vorderkante der Wandbekleidung. Dies schließt Wandverkleidungen und Putz mit ein.
2. Berechnung der Grundfläche:
Durch Multiplikation der gemessenen Längen erhalten Sie die gesamte Grundfläche. Diese Methode berücksichtigt keine Abschläge für Dachschrägen oder Einbauten.
3. Abzüge berücksichtigen:
Ziehen Sie Flächenanteile von tragenden Bauteilen wie Wänden, Stützen und Schornsteinen ab, um die Netto-Raumfläche zu ermitteln.
4. Einrechnung zusätzlicher Flächen:
Nach DIN 277 können auch nutzbare Kellerräume, Heizungsräume, Terrassen und Balkone in die Flächenberechnung einbezogen werden.
Diese Methode wird oft im gewerblichen Bereich und bei Neubauten verwendet, da sie eine umfassendere Nutzungsfläche liefert.
Beispielrechnung
Stellen Sie sich vor, Ihre Küche misst 5 Meter in der Länge und 4 Meter in der Breite. Je nach angewandter Methode kann die berechnete Wohnfläche variieren.
Berechnung nach WoFlV
Hier multiplizieren Sie Länge und Breite:
5 m × 4 m = 20 m²
Dies ist die gesamte Grundfläche, ohne Abzüge für Dachschrägen oder Fensternischen.
Berechnung nach DIN 277
Bei einer Wandstärke von 10 cm ziehen Sie diese von den Raummaßen ab: (5 m – 0,2 m) × (4 m – 0,2 m).
(4,8 m × 3,8 m = 18,24 m²)
Die Wohnfläche nach DIN 277 ist kleiner als nach der WoFlV.
Dieses Beispiel zeigt, wie sich unterschiedliche Berechnungsmethoden auf das Ergebnis auswirken können.
Konsequenzen falscher Berechnungen
Fehlerhafte Wohnflächenberechnungen können für Mieter und Vermieter weitreichende Folgen haben. Eine Abweichung von mehr als zehn Prozent zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Wohnfläche kann Mietminderungen oder Rückzahlungen nach sich ziehen. Dies kann finanzielle Spannungen und möglicherweise rechtliche Auseinandersetzungen verursachen.
Für Vermieter können falsche Angaben ebenfalls teuer werden. Überhöhte Wohnflächen führen zu höheren Nebenkostenabrechnungen, die im Streitfall zu Rückerstattungen führen können. Auch die Grundsteuerberechnung kann betroffen sein, was zu höheren Steuerzahlungen führt.
Käufer und Verkäufer von Immobilien sind ebenfalls betroffen. Bei Abweichungen über zehn Prozent besteht ein rechtlicher Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufvertrages. Diese Streitigkeiten können langwierig und kostspielig sein.
Achten Sie daher stets auf eine korrekte Berechnung der Wohnfläche und ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Sachverständigen hinzu.
Tipps zum Ausmessen
Ein präzises Ausmessen Ihrer Küche ist essenziell, um Probleme bei der Planung und Montage zu vermeiden. Hier sind einige Tipps:
1. Geeignetes Messgerät wählen:
Ein Laser-Entfernungsmesser liefert exakte Ergebnisse. Alternativ können Sie einen Zollstock verwenden.
2. Gründliche Vorbereitung:
Erstellen Sie einen Grundriss der Küche und markieren Sie die Position von Fenstern, Türen und Heizkörpern.
3. Mehrfache Messungen:
Messen Sie Länge und Breite an mehreren Stellen. In älteren Gebäuden sind die Wände oft nicht gerade.
4. Unterteilung verwinkelter Räume:
Teilen Sie den Raum in rechteckige Abschnitte und messen Sie diese separat.
5. Dachschrägen und Besonderheiten:
Berücksichtigen Sie die Raumhöhe bei Dachschrägen. Flächen unter einem Meter Höhe zählen nicht zur Wohnfläche.
6. Details einbeziehen:
Notieren Sie die Tiefe von Fensterbänken und Türnischen sowie die Maße der Fenster und Türen.
7. Dokumentation:
Dokumentieren Sie alle Messungen und übertragen Sie diese in eine Skizze des Küchenraumes.
Mit diesen Tipps stellen Sie sicher, dass Ihre Küche millimetergenau vermessen ist und alle Einrichtungsgegenstände perfekt passen. So vermeiden Sie kostspielige Fehler und gewährleisten eine stressfreie Küchenplanung.