Gebühren für Abwasser aus der Zisterne?
Regenwasser in einer Zisterne zu sammeln, ist in vielerlei Hinsicht lohnenswert. Man bekommt pflanzengesundes Gießwasser gratis und kann mithilfe moderner Hauswasserwerkstechniken mittlerweile auch auf sehr unkomplizierte Weise die Toilettenspülungen und die Waschmaschine im Haus damit versorgen. Damit spart man als Zisternenbesitzer nicht nur Trinkwasserkosten, sondern unterstützt auch gleichzeitig den natürlichen Wasserkreislauf. Regional werden Zisternenanlagen deshalb sogar finanziell gefördert.
Auf der anderen Seite werden Betreiber von Zisternen und Regenhauswasserwerken aber wiederum zur Kasse gebeten. Und zwar in puncto Abwasser. Wenn Sie Post von Ihrem lokalen Abwasserverband bekommen, wird er sich bei den erhobenen Forderungen auf die gesplittete Abwassergebühr berufen.
Diese Regelung teilt das in die Kanalisation geleitete Abwasser in Schmutz- und Regenwasser auf – also in verbrauchtes Trinkwasser aus Privathäusern und öffentlichen Gebäuden und Regenwasser, das von versiegelten privaten oder öffentlichen Flächen in die Kanalisation abgeführt wird. Das hängt damit zusammen, dass Regenwasser die Kanalleitungen und Wasseraufbereitungswerke in anderer Seite belastet als Schmutzwasser.
Abwassergebühren muss also jeder Zisternenbetreiber zahlen, der
a) das Zisternenwasser auch für WC und Waschmaschine nutzt, einen Teil davon also als Abwasser abführt und
b) wer überlaufendes Zisternenwasser nicht im Garten versickern lässt, sondern in die Kanalisation ableitet
Es gibt freilich Möglichkeiten, diese Gebühren zu umgehen. Im Falle eines Regenhauswasserwerks natürlich nicht. Das über die WC-Spülungen und die Waschmaschine anfallende Regenabwasser lässt sich nicht vermeiden und muss auch gezahlt werden. Hierbei stellen viele Kommunen den Betreiber oft vor die Möglichkeit einer individuellen Mengenerfassung mit einzelnen Wasserzählern oder einer Pauschalabrechnung je nach Zisternengröße.
Wer seine Zisterne aber nur für die Gartenbewässerung nutzt, kann anfallendes Überlaufwasser anstatt in die Kanalisation auch in den Gartenboden ableiten und sich dadurch die Abwassergebühren sparen. Dazu eignet sich am besten eine grasbewachsenen Mulde, die groß genug für zu erwartende Überlaufmengen ist. Wenn auch die sonstigen Flächen des Grundstücks wasserdurchlässig, also nicht versiegelt sind, ist man auch die Niederschlagsgebühr los und trägt einen Teil zur Schonung des Grundwasserspiegels bei.