Kehren Sie zurück
  • Bauen
    • Einfamilienhaus
    • Fertighaus
    • Massivhaus
    • Wintergarten
    • Baustoffe
    • Dach
    • Fenster
    • Keller
    • Sanitär
    • Wasser

    Fertighaus planen

    Fertighaus

    Das Einfamilienhaus – Architekt oder Massivhausfirma?

    Einfamilienhaus

    Die Holzständerbauweise

    Fertighaus

    Ideen für den Wintergarten

    Wintergarten
  • Renovieren
    • Fußboden
    • Streichen
    • Tapezieren
    • Werkzeuge
    • Dielen
    • Estrich
    • Fliesen
    • Maurerarbeiten
    • Parkett
    • Teppich

    Ideen für die Badrenovierung

    Badsanierung

    Parkettarten im Vergleich

    Parkett

    Granit bohren

    Bohren
  • Energie
    • Dämmung
    • Heizung
    • Strom
    • Fußbodenheizung
    • Holzheizung
    • Schornstein
  • Wohnen
    • Umzug
    • Haushaltstipps
    • Badezimmer
    • Kinderzimmer
    • Küche
    • Schlafzimmer
    • Wohnzimmer
    • Brandschutz

    Checkliste für den Umzug

    Kinderzimmer

    Bett aus Europaletten

    Bett

    Fenster streifenfrei putzen

    Haushaltstipps
  • Finanzen
    • Nebenkosten
    • Versicherung

    Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?

    Versicherung
  • Bauen
  • Renovieren
  • Wohnen
  • Energie
  • Finanzen
Themenbereich: Wohnfläche

Zählt der Garten zur Wohnfläche?

garten-wohnflaeche
Der Garten zählt nicht zur Wohnfläche, eine Terrasse hingegen schon Foto: Photographee.eu/Shutterstock

Zählt der Garten zur Wohnfläche?

Die verschiedenen Begrifflichkeiten des Mietrechts können durchaus verwirrend sein. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, Mietverträge und deren rechtliche Grundlagen wirklich zu durchschauen. Immerhin kann es für Mieter zum Beispiel teuer werden, wenn ein Garten fälschlicherweise komplett als Wohnfläche berechnet wird.

Zählt der Garten zur Wohnfläche?

Der Garten zählt nicht pauschal zur Wohnfläche. In der Regel gilt bei Einfamilienhäusern die Nutzung des Gartens durch die Mieter als vereinbart. In Mehrfamilienhäusern ist dies dagegen klar zu regeln. Terrassen und Balkone können mit 25 – 50 % ihrer Grundfläche zur Wohnfläche hinzugezählt werden.

  • Lesen Sie auch — Zählt eine Terrasse tatsächlich zur Wohnfläche?
  • Lesen Sie auch — Berechnung der Wohnfläche – zählt der Flur dazu?
  • Lesen Sie auch — Die Berechnung der Quadratmeter auf dem Balkon

Zählt der Garten überhaupt zur Wohnfläche?

Kein Zweifel: Ein Garten kann die Lebensqualität in einem gemütlichen Zuhause enorm erhöhen. Dies macht sich für gewöhnlich auch bei den Mietpreisen für Häuser und Wohnungen mit eigenem Garten oder Gartenanteil bemerkbar. Selbst überteuerte Angebote finden in den Top-Lagen der Metropolen ihre jeweiligen Interessenten, wenn es sich um eine ansprechend gestaltete Immobilie handelt. Rein rechtlich betrachtet gibt es allerdings viele Ungenauigkeiten auf diesem Terrain.

Abgesehen vom baulichen Sonderfall einer luxuriösen Dachterrasse dürfen Gartenflächen im Mietvertrag nicht einfach zur Wohnfläche hinzugezählt werden. Das ist bei Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern auch insofern wichtig, da die Nebenkosten oftmals nach einem speziellen Schlüssel anhand der Wohnfläche laut Mietvertrag berechnet werden. Außerdem können Vermieter versucht sein, Regelungen wie die Mietpreisbremse durch Tricksereien zu umgehen.

Es kann sich durchaus lohnen, auch Jahre nach dem Einzug einen Blick in Ihren bestehenden Mietvertrag zu werfen. Wenn Sie beim Nachmessen Ihrer Wohnfläche grobe Abweichungen von der im Mietvertrag als Wohnfläche aufgeführten Quadratmeterzahl feststellen, könnte sich daraus ein Ansatzpunkt für eine etwaige Mietminderung oder sogar auch für eine anteilige rückwirkende Rückerstattung von bereits geleisteten Mietzahlungen ergeben.

Mietverträge ab 2004: Terrassen- und Balkonflächen richtig berechnen

Die Gartenfläche darf zwar nicht pauschal zur Wohnfläche hinzugerechnet werden. Es gibt aber durchaus Ausnahmen, wenn Teile des Gartens mit einem gewissen finanziellen Aufwand für die Nutzung als sommerliche Wohnraumerweiterung umgestaltet wurden.

Für ab dem Jahr 2004 geschlossene Mietverträge gilt, dass Terrassen und Balkone mit 25 Prozent ihrer Grundfläche zur Wohnfläche hinzugezählt werden dürfen. Ein Berechnungsschlüssel von 50 Prozent ist nur dann gerechtfertigt, wenn außergewöhnliche Umstände wie eine besonders luxuriöse Gestaltung dies rechtfertigen können.

Der Berechnungsschlüssel für Altverträge aus den Jahren vor 2004

In alten Mietverträgen bis zur Aktualisierung der Rechtsmaterie von 2004 war es durchaus üblich (und auch zulässig), wenn generell 50 Prozent der Fläche von Balkonen und Terrassen in die Berechnung der Wohnfläche eingeflossen sind.

Die Gartennutzung: Unterschiede zwischen Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus

Grundsätzlich sind für die Nutzung eines Gartens durch Mieter unterschiedliche (rechtliche) Szenarien denkbar:

  • ein vertraglich mitvermieteter Garten
  • eine Nutzung im Sinne einer Gefälligkeit ohne rechtlichen Bindungswillen
  • eine stillschweigende Vertragsergänzung

Bei einem Einfamilienhaus kann angenommen werden, dass die Nutzung des Gartens durch die Mieter im Zweifelsfall als vereinbart gilt. In einem Mehrfamilienhaus muss dagegen üblicherweise klar geregelt werden, wer zur Nutzung des Gartens berechtigt und auch zur Pflege verpflichtet ist. In vielen Fällen wird das so geregelt, dass die nicht direkt an die Erdgeschosswohnungen angrenzenden Teile des Gartens als gemeinschaftlich genutzte Gartenanteile definiert werden.

Alexander Hallsteiner
Artikelbild: Photographee.eu/Shutterstock
Startseite » Bauen » Hausbau » Wohnfläche

Hier weiterlesenJetzt weiterlesen

terrasse-wohnflaeche
Zählt eine Terrasse tatsächlich zur Wohnfläche?
wohnflaeche-flur
Berechnung der Wohnfläche – zählt der Flur dazu?
Balkongröße Quadratmeter Berechnung
Die Berechnung der Quadratmeter auf dem Balkon
wohnflaeche-kueche
Berechnung der Wohnfläche einer Küche
balkon-wohnflaeche
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
abstellraum-wohnflaeche-oder-nutzflaeche
Abstellraum: Wohnfläche oder Nutzfläche?
Treppen Wohnfläche
Wohnfläche unter Treppen – so geht die Berechnung
dachschraege-wohnflaeche
Was gilt bei der Dachschräge als Wohnfläche?
wohnflaeche-dachschraege
Häufiger Streitpunkt: Was gehört zur Wohnfläche unter der Dachschräge?
garage-wohnflaeche
Die Garage: gehört sie zur Wohnfläche?
hauswirtschaftsraum-wohnflaeche-oder-nutzflaeche
Der Hauswirtschaftsraum: Wohnfläche oder Nutzfläche?
loggia-wohnflaeche
Die Berücksichtigung einer Loggia bei der Wohnfläche
  • Cookie Einstellungen
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Hausjournal, 2023.