Pflicht zur Baugenehmigung
Die Genehmigungspflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einzelnen Bundesländern ist der Bau einer Garage überhaupt nicht möglich, in anderen Bundesländern ist die Baugenehmigung an bestimmte Ausgestaltungsformen der Garage geknüpft:
- Größe (Länge und Breite)
- Rauminhalt
- beabsichtigte Lage
- Garagengröße im Verhältnis zur Grundstücksgröße
- freistehend oder Anbau
Immer Baugenehmigung nötig
In folgenden Bundesländern ist immer eine Baugenehmigung notwendig:
- Bayern
- Bremen
- NRW
- Hamburg
- Niedersachsen
- Saarland
Es kann aber in manchen Fällen Erleichterungen bei der Genehmigung geben, etwa darf in bestimmten Gebieten mit einem einfachen Genehmigungsverfahren gebaut werden. In anderen Fällen ist immer ein reguläres Bauantragsverfahren notwendig.
Grenzbebauung
Die Vorgaben zur möglichen Grenzbebauung sind in den einzelnen Bundesländern ebenfalls unterschiedlich geregelt. Wo bis an die Grenze gebaut werden darf, und wo welcher Mindestabstand erforderlich ist, richtet sich unter anderem auch nach den Ausmaßen der geplanten Garage.
Mindestbreiten und -längen
Bei der Planung muss man auch berücksichtigen, dass gewisse Mindestbreiten bei Garagen vorgeschrieben sind. Die Breite des Stellplatzes muss mindestens eine bestimmte Größe haben, abhängig von der Bauweise der Garage (freistehend oder angebaut). Dazu muss auch eine gewisse Mindestlänge des Stellplatzes gegeben sein.
Zufahrtslängen
Beinahe überall wird auch gefordert, dass vor der Garage eine Zufahrt von mindestens 5 Metern Länge eingeplant sein muss. Die Länge der Zufahrt soll dabei sicherstellen, dass beim Öffnen des Garagentors das Fahrzeug bereits in ganzer Länge auf der Zufahrt Platz hat.
Massiv- oder Fertiggaragen
Die Art der Garage – also ob Massiv-Garage oder Fertiggarage – spielt hingegen in den Bauordnungen keine Rolle. Beide Garagentypen werden exakt gleich behandelt.