Drainage versus Abdichtung
Grundsätzlich sieht schon die DIN eine gegen jeden Lastfall ausreichende Abdichtung eines Gebäudes zwingend vor. Bei Neubauten wird überdies die Bodenplatte immer wasserdicht ausgeführt (WU-Beton, sogenannte „weiße Wanne“). Die Abdichtung muss – ebenfalls entsprechend der DIN – so ausgeführt werden, dass Wasser nicht in die Bausubstanz eindringen kann.
Eine solche Abdichtung, die allen bekannten und anzunehmenden Lastfällen angepasst ist, reicht allein schon, um das Gebäude und die Baususbtanz vor Feuchtigkeit ausreichend zu schützen.
Demgegenüber steht aber die DIN 4095, die bei entsprechenden Bodenbeschaffenheiten eine Drainage vorsieht, um den Fundamentsockel von Wasser freizuhalten. Nach den Vorgaben der DIN sind das Gebäude bei denen
- Grundwasser unterhalb der Sohle steht oder
- die in feinkörnige Untergründe mit versickerndem Oberflächenwasser gebaut sind
In diesen Fällen ist eine Drainage notwendig.
Drainage-Arten
Wie diese Drainage auszusehen hat, hängt jeweils von den örtilichen Gegebenheiten ab und wird vom Bauplaner vorgegeben. Es kann sich hier um folgende Drainagearten handeln:
- eine Ringdränung um das Haus
- eine Flächendränung
- eine u-förmige Drainage bei Häusern in Hanglagen
Unverzichtbar sind Drainagen meist in Hanglagen. Hier sollte darauf in der Regel nicht verzichtet werden (das entscheidet jedoch ohnehin immer der Bauplaner). Flächendrainagen leiten das Wasser flächenmäßig unterhalb der Bodenplatte ab, eine Ringdrainage leitet dagegen das Niederschlagswasser und anderes Oberflächenwasser entlang der Kellerwände ab.
Bei Gebäuden, die „im Grundwasser stehen“ ist eine Drainage nicht zulässig. Ausschlaggebend dafür sind immer die höchsten jeweils gemessenen Grundwasserstände. Würde hier eine Drainage oberhalb der Fundamentunterkante angelegt, hätte das schwere Feuchtigkeitsschäden beim Gebäude zur Folge.