Grundsätzliche Vorgaben
Die DIN 4095, die sich mit dem Verlegen von Drainagen beschäftigt, gibt für das Gefälle bei Drainagerohren nur einen Mindestwert an: Drainagerohre müssen mit mindestens 0,5 % Gefälle verlegt werden.
Im Einzelfall kann ein höheres Gefälle Sinn machen. Das muss jedoch immer vor Ort fachkundig beurteilt werden. Schätzungen, Empfehlungen und Richtwerte sind hier unzureichend, da immer die lokalen Gegebenheiten für eine Beurteilung herangezogen werden müssen.
Kein vorhandenes natürliches Gefälle
Ist ein natürliches Gefälle nicht durchführbar, also die Einrichtung eines Gefälles nicht möglich, muss nach den Vorgaben der DIN gepumpt werden. Solche Pumpanlagen müssen laufend gewartet werden, und es muss sichergestellt sein, dass die Pumpe dauerhaft funktionstüchtig ist.
Geradlinige Verlegung
Zudem fordert die DIN 4095 auch, dass ein Drainagerohr immer geradlinig verlegt werden muss. Eine andere Verlegung ist nach der DIN grundsätzlich nicht zulässig.
Geeignete Verrohrung
Grundsätzlich dürfen für Drainagen verwendete Rohre keine Rollenware sein. Dieser Punkt ist überaus wichtig und wird in der Praxis immer wieder missachtet, mit der Folge, dass eine Drainage danach nicht oder nur eingeschränkt funktionsfähig ist.
Zulässig für Drainagen sind ausschließlich Rohre als Stangenware. Die DIN spezifiziert hier auch ganz exakt die zugelassenen Typen: Rohre nach DIN 1187 Typ A oder nach DIN 4262-1 sind als Drainagerohre zugelassen. Es handelt sich dabei um sogenannte Stangendrainrohre aus PVC (hart). Andere Rohre dürfen nicht verwendet werden.