Zwang zum Versickern
Eine Einleitung des Drainagewassers in den öffentlichen Kanal wird sehr häufig von Kommunen nicht genehmigt. Damit kann eine Drainage nicht einfach an das Kanalsystem angeschlossen werden.
In diesen Fällen besteht nur die Möglichkeit, das anfallende Drainagewasser versickern zu lassen. Für eine Versickerung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Versickerungsschächte
- Versickerungsmulden
- Mulden-Rigolen
- Rohr-Rigolen
Versickerungsschächte
Versickerungsschächte können als Fertigteile gekauft werden. Die großen Versickerungsschächte sind in der Regel bei Drainagen nicht notwendig, es gibt auch kleinere Elemente, die direkt an Drainagerohre angeschlossen werden können. Preislich muss man für solche Elemente (149,90€ bei Amazon*) ab rund 80 EUR rechnen. Der Einbau ist unproblematisch.
Versickerungsmulden
Versickerungsmulden sind dauerhaft begrünte Mulden mit einer Tiefe von üblicherweise 20 – 30 cm. Das Wasser in der Mulde wird sowohl durch Verdunstung als auch durch Versickerung reduziert. Mulden werden immer so geplant, dass Wasser innerhalb eines Tages verschwunden ist.
Versickerungsmulden sind aber immer nur dann möglich, wenn ausreichend Grünflächen zur Verfügung stehen, und die Versickerungsfähigkeit des Bodens ausreichend ist.
Mulden-Rigolen-Versickerung
Rigolen sind unterirdische Pufferspeicher für Oberflächenwasser. Die Rigole ist in der Regel mit Kies gefüllt. Rigolen und Mulden lassen sich auch kombinieren, dadurch entsteht dann ein Mulden-Rigolen-System. Wichtig ist hier auch, einen Sandfang vor der Zuleitung einzubauen, um ein Zusetzen der Rigole zu verhindern.
Verwendet werden Mulden-Rigolen-Systeme immer dann, wenn der vorhandene Platz für eine reine Muldenversickerung nicht mehr ausreicht. Voraussetzung ist aber auch hier, dass der Boden ausreichend versickerungsfähig ist und kein Schichten- oder Stauwasser im Boden auftritt. Bei oberflächennahem Grundwasser ist eine Versickerung über ein Mulden-Rigolen-System ebenfalls nicht möglich. Besteht gar kein Platz für die Mulde, kann auch ein reines Rigolensystem geplant werden, sofern die übrigen Bedingungen dafür ausreichend sind.
Bemessung der Versickerung
Jede Versickerung muss zuvor von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Dafür muss die Planung des Versickerungssystems üblicherweise zuvor eingereicht werden. Nachgewiesen werden muss hier planerisch, dass das System bei den gegebenen kf-Werten (Bodenversickerungswert) eine ausreichend schnelle Versickerung gewährleistet. Zudem muss in der Planung sichergestellt sein, dass sie geforderten Mindestabstände vom Haus, von Grundstücksgrenzen und von Bäumen eingehalten werden.
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