Wann und wo ist die Baugenehmigung für die Fertiggarage Pflicht?
Wenn Sie eine Fertiggarage aufstellen, müssen Sie prüfen, wie die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes Bauanträge regeln. Es gibt folgende Möglichkeiten:
1. Eine Baugenehmigung ist erforderlich
2. Keine Bauanzeige und Baugenehmigung erforderlich
3. Genehmigungsfreiheit bei Einhaltung gewisser Vorgaben
4. Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ist möglich
5. Eine Bauanzeige reicht aus
Es ist auf jeden Fall ratsam, beim zuständigen Bauamt nachzufragen, da neben der Landesbauordnung auch der Bebauungsplan und gegebenenfalls das Nachbarrecht berücksichtigt werden müssen.
Welche Unterlagen für die Baugenehmigung der Fertiggarage?
Wird eine Baugenehmigung verlangt, können folgende Unterlagen vom Bauamt nachgefragt werden:
- Abstände zur Grundstücksgrenze/benachbarten Gebäuden
- Adresse
- Antragsformular
- Bauzeichnung mit drei Perspektiven
- Beschreibung der baulichen Anlage
- Eigentumsnachweis
- Flurkarte im Maßstab eins zu 500 (höchstens sechs Monate alt)
- Grundlagenermittlung
- Kostenkalkulation
- Lageplan (Liegenschaftskataster)
- Statische Berechnung
- Vorentwurfsplanung
Nicht alle Dokumente und Unterlagen müssen überall vorgelegt werden. Jede Baubehörde legt das selber fest. Generell gelten die Vorschriften für gemauerte Garagen und Fertiggaragen gleichermaßen.
Wer darf eine Baugenehmigung für die Fertiggarage beantragen?
Auch diese Regelungen weichen voneinander ab. Manche Behörden verlangen einen Vorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur), anderen reicht der Antragsteller. Viele Hersteller von Fertiggaragen bieten einen vorlageberechtigten Service an.
Ist eine Bauvoranfrage für die Fertiggarage wichtig?
Bevor eine Fertiggarage bestellt, gekauft, bezahlt und geliefert wird, ist es empfehlenswert, eine Bauvoranfrage in Bundesländern mit Genehmigungspflicht zu stellen. So kann gegebenenfalls die Größe noch angepasst oder der Standort modifiziert werden.
Braucht die Fertiggarage bei neuer Nutzung eine Baugenehmigung?
Eine erteilte Baugenehmigung für eine Fertiggarage gilt immer auch nur mit dem Nutzungszweck, der angegeben wurde. Wird eine Fertiggarage umgewidmet und beispielsweise als Gartenhaus oder als Werkstatt genutzt, erlischt die Baugenehmigung.