Welche Regelwerke regulieren den Bau einer Garage?
Der Bau einer Garage wird durch verschiedene Regelwerke beeinflusst. Denn der Prozess der Baugenehmigung ist längst nicht alles, was eine geplante Garage eventuell durchlaufen muss. Die folgenden Regelwerke können für Garagen relevant sein:
- Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands,
- Garagenverordnung,
- technische Baubestimmungen,
- Bauvorlagenverordnung,
- Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde.
Diese Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern
In den Bundesländern gelten die folgenden festgelegten Maximalwerte für genehmigungsfreie Garagen:
Maximalwerte genehmigungsfreier Garagen | Bundesländer, in denen diese Regel gilt |
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Mittlere Wandhöhe: 3 m; Grundfläche: 30 m² | Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern |
Grundfläche: 50 m², im Bebauungsplan auch 100 m² | Bayern |
Mittlere Wandhöhe: 3 m, Grundfläche: 30 m², Dachneigung: 45 Grad | Berlin |
Grundfläche: 50 m², im Bebauungsplan auch 150 m², mittlere Wandhöhe: 3 m, Dachneigung: 45 Grad | Brandenburg |
Mittlere Wandhöhe: 3 m; Grundfläche: 50 m² | Bremen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt |
Mittlere Wandhöhe: 3 m; Grundfläche: 20 m² | Hessen |
Grundfläche: 30 m² | Niedersachsen |
keine Ausnahme vom Bauantrag vorgesehen | Nordrhein-Westfalen |
Mittlere Wandhöhe: 3,20 m; Grundfläche: 50 m² | Rheinland-Pfalz |
Mittlere Wandhöhe: 3 m; Grundfläche: 36 m² | Saarland |
Mittlere Wandhöhe: 2,75 m, Dachneigung: 45 Grad, Länge: 9 m, genehmigungsfrei nur bei notwendiger Eigennutzung | Schleswig-Holstein |
Mittlere Wandhöhe: 3,20 m; Grundfläche: 40 m² | Thüringen |
Achtung: Genehmigungsfrei bedeutet nur verfahrensfrei!
Auch, wenn eine Garage nach jeweiligem Landesrecht genehmigungsfrei ist, ist sie nicht rechtsfrei. Das bedeutet: Sie müssen das Verfahren zur Baugenehmigung in diesem Fall nicht durchlaufen. Dennoch sind Sie nicht davon befreit, weitere Vorschriften einzuhalten. Sie sollten die Bauvorlage in jedem Fall bei Bauamt und Gemeinde vorlegen. Denn es kann zusätzliche Auflagen geben.