Kanal-Anschlusszwang oder nicht?
Bei einem Garagen-Neubau sollte zunächst geklärt werden, ob für die vom Garagendach aufgefangene Regenwassermenge vor Ort ein Anschlusszwang an das örtliche Kanalnetz gilt oder nicht. Dies kann nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein.
Je nachdem, ob das Wasser vom Dach der Garage in das Kanalnetz eingeleitet werden soll oder nicht, ergeben sich aus der Antwort auf diese Frage konkrete Möglichkeiten für die Handhabung der Entwässerung.
Besteht beispielsweise aus Gründen des Hochwasserschutzes ein Anschlusszwang für die Ableitung des Regenwassers in das Kanalnetz, so muss das Regenwasser durch eine entsprechende Dach-Entwässerung komplett aufgefangen und in den Abwasserkanal eingeleitet werden. Gilt eine solche Anschlusspflicht dagegen nicht, kommt mitunter auch eine einfachere Lösung für die Dach-Entwässerung in Betracht. Insbesondere bei sehr kleinen Dachflächen kann es sich anbieten, das abgeleitete Wasser schlicht und einfach im Erdreich neben oder hinter der Garage versickern zu lassen.
Nur in Ausnahmefällen sinnvoll: die innenliegende Wasserableitung
Bei der Entwässerung eines Garagendachs kann prinzipiell zwischen der innenliegenden und der außenliegenden Wasserableitung unterschieden werden. Allerdings hat die innenliegende Wasserableitung durchaus Nachteile:
- höherer Aufwand
- der Durchbruch durch das Material des Garagendachs ist schwieriger abzudichten
- mögliche Störgeräusche durch Schallübertragung vom Ablaufwasser auf die Bausubstanz
Bei gewöhnlichen Einzel- oder Doppelgaragen ist in der Regel nur in Spezialfällen eine innenliegende Wasserableitung geboten. Meistens reicht es aus, ein Dachgefälle mit einer Wasserableitung an der Außenseite der Garage zu kombinieren.
Regenrinne oder Tropfkante?
Viele Garagen mit Flachdach werden lediglich mit Teerpappe oder ähnlichen Materialien abgedichtet. Bleibt auf diesen Materialien Regenwasser regelmäßig dauerhaft stehen, so nimmt die Dachabdichtung dadurch rasch Schaden und kann undicht werden. Daher ist es nötig, bei der Planung der Garage unbedingt ein Gefälle von etwa 3 Prozent einzuplanen.
Dieses Gefälle führt in der Regel zur Seite der Garage oder nach hinten, damit das Wasser nicht gerade an der Front über das Garagentor abläuft. Meist reicht es somit aus, an einer Garagenseite eine Regenauffangrinne als Ablauf mit Fallrohr anzubringen. Unter Umständen kann darauf aber auch verzichtet werden, wenn das Wasser über eine Tropfkante abläuft.
Damit das von einer Tropfkante herabfallende Wasser beim Aufprall auf den Boden nicht zurückspritzt und die Garagenwand durchnässt, sollte unterhalb der Tropfkante unbedingt ein Kiesbett als Sickergrund für das Regenwasser angelegt werden.