Hitze nur bei brandfesten Untergründen
Als Trägerschichten von Kunstharzlack kommen Metalle, Holz oder Kunststoff infrage. Danach richtet sich die anwendbare Methode, um Altlack zu entfernen. Bei Kunststoff ist meist nur ein Anrauen mittels Schleifen und der Auftrag einer neuen deckenden Lackschicht möglich.
Bei Holz und Metall kann mit Wärme beziehungsweise Hitzeeinwirkung gearbeitet werden. Dabei muss vorher geprüft werden, welche Hitzebeständigkeit der Werkstoff mitbringt. Eingeschränkte Verträglichkeiten haben:
- Aluminium
- Buntmetalle
- Weichgehölze
Wenn es sich um hitzebeständigen Stahl oder Hartgehölz handelt, kann eine Oberflächenerhitzung mit einer Lötlampe (13,20€ bei Amazon*), einem Schweißbrenner oder ähnlichem „Flammenwerfer“ ausprobiert werden. Dabei muss trotzdem immer auf die latente Brandgefahr und das Beschädigen des Untergrunds geachtet werden.
Schleifen und Kratzen
Beim mechanischen Entfernen kommen das Abschleifen und das Abspachteln in Betracht. Bei hitzeempfindlichen Untergründen kann schon ein leichtes und vorsichtiges Erwärmen beispielsweise mit einem herkömmlichen Föhn das Abspachteln deutlich erleichtern.
Je nach Zustand des Altlacks können auch Drahtbürsten, Topfschwämme, Abziehklingen oder Stemmeisen zum Entfernen von Kunstharzlack als Hilfsmittel eingesetzt werden. Beim Einsatz von Schleifmaschinen muss wiederum auf die Hitzeentwicklung geachtet werden, um Schäden am Trägermaterial zu vermeiden.
Mit Beize anlösen
Chemisch kann der Kunstharzlack durch Beize an- und aufgelöst werden. Sie muss mehrfach aufgetragen und nach der jeweiligen Einwirkzeit gemeinsam mit dem angelösten Kunstharzlack mechanisch abgekratzt werden. Diese Entfernungsmethode empfiehlt sich in erster Linie bei lackiertem Holz.
Je nach Zustand des vorhandenen Kunstharzlacks können bis zu fünf Durchgängen mit jeweils mehreren Stunden Einwirkzeit erforderlich werden.
Jede Methode gefährdet die Gesundheit
Allen Methoden zum Entfernen von Kunstharzlack ist das Entstehen giftiger und gesundheitsgefährdender Stäube und Ausdünstungen gemein. Grundsätzlich darf der Altlack nur mit Augen- und Atemschutz und Schutzhandschuhen bearbeitet werden. Abgelöste Lackreste müssen als Sondermüll entsorgt werden.
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