Lose aufgestellte Konstruktion
Solange ein sogenanntes Kinderspielgerät wie ein Kletter- oder Spielturm lose auf dem eigenen Grundstück aufgestellt wird, ist eine Baugenehmigung in den meisten Fällen nicht erforderlich. Zu beachten sind allerdings eventuell existierende Regeln zum Mindestabstand zur Grundstücksgrenze und die Regelungen im örtlichen Bebauungsplan.
Es gibt allerdings sowohl im genehmigungsfreien als auch genehmigungspflichtigen Bereich Fälle, die nur unter Inaugenscheinnahme und optischer Auswirkung beurteilt werden. Wenn ein Nachbar sich beeinträchtigt fühlt, kann er beim Stelzenhaus, das zwei Meter Höhe übersteigt, Einspruch auch auf dem Rechtsweg einlegen.
Verankerter Aufbau mit Fundament
Die Regeln und Genehmigungspflicht für ein im Boden mit Fundament verankerten Stelzenhaus, was beispielsweise auch ein gestütztes Baumhaus betrifft, setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:
- Örtlicher Bebauungsplan
- Größe des umbauten Raums (Bruttorauminhalt)
- Grundfläche
- Versiegelungsfläche auf dem Untergrund
- Nutzungsart
Das jeweilige Bauamt entscheidet, ob es sich beim Aufbauen des Stelzenhauses um einen kleineren Nebenbau oder um ein Bauwerk handelt. Eine Anfrage sollte immer erfolgen, um einen späteren behördlicherseits angeordneten Rückbau mit Strafzahlung zu vermeiden.
Bei Sichtbarkeit Nachbarn möglichst einbeziehen
Baugenehmigungen für Nebenbauten bewegen sich in den meisten Fällen in einem nicht allgemein definierbaren Rechtsbereich. Erfahrungen zeigen jedoch in der Mehrheit der Fälle, dass es bei Konflikten mit Nachbarn fast immer zu Ab- oder Rückbau kommt.
Auch wenn alle Vorschriften bezüglich der Baugenehmigung eingehalten werden, kann abgesehen von der belasteten persönlichen Beziehung zu haarspalterischen Auseinandersetzungen kommen. Zwei Möglichkeiten bieten sich an:
1. Das Stelzenhaus wird für den Nachbarn „unsichtbar“ platziert.
2. Das Einverständnis (möglichst auch schriftlich) wird eingeholt.