Wohnflächenverordnung
Die Wohnflächenverordnung wurde ursprünglich für das Wohnraumförderungsgesetz geschaffen. Sie soll die Berechnung der Wohnfläche in einem staatlich geförderten Mietwohnraum regeln. Auch im privaten Bereich wird sie jedoch zur Berechnung der Wohnfläche genutzt und hat inzwischen allgemeine Gültigkeit erlangt. Die aktuelle Fassung trat am 01. Januar 2004 in Kraft.
Gültigkeit der Berechnung
Wohnflächenberechnungen, die vor 2004 nach der alten Verordnung durchgeführt wurden, sind weiterhin gültig, sofern keine baulichen Änderungen vorgenommen wurden. Eine Neuberechnung ist nur dann erforderlich, wenn größere bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.
Treppen und Wohnfläche
In der alten Fassung der Wohnflächenverordnung wurde der Raum unter Treppen nur dann als Wohnraum angerechnet, wenn er mindestens zwei Meter hoch war. In der neuen Fassung werden nun auch Flächen zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte als Wohnfläche gewertet. Ab einer Höhe von zwei Metern gilt die Fläche vollständig als Wohnfläche.
- Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern werden vollständig angerechnet
- Flächen mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern werden zur Hälfte angerechnet
- unbeheizbare Räume, wie Wintergärten oder Schwimmbäder werden zur Hälfte angerechnet
- beheizbare Wintergärten zählen voll zur Wohnfläche
- Balkone, Dachgärten oder Terrassen werden je nach Bauweise von einem Viertel bis zur Hälfte angerechnet