Wie groß darf eine Garage ohne Baugenehmigung sein?
Eine Garage ohne Baugenehmigung muss unter anderem bestimmte Maximalgrößen einhalten, die jedes Bundesland selbst festlegt. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen den Wert für Ihr Bundesland.
Bundesland | maximale genehmigungsfreie Grundfläche |
---|---|
Baden-Württemberg | 30 Quadratmeter |
Bayern | 50 Quadratmeter |
Berlin | 30 Quadratmeter |
Brandenburg | 50 Quadratmeter |
Bremen | 50 Quadratmeter |
Hamburg | 50 Quadratmeter |
Hessen | 50 Quadratmeter |
Mecklenburg-Vorpommern | 30 Quadratmeter |
Niedersachsen | 30 Quadratmeter |
Nordrhein-Westfalen | 30 Quadratmeter |
Rheinland-Pfalz | 50 Quadratmeter |
Saarland | 36 Quadratmeter |
Sachsen | 50 Quadratmeter |
Sachsen-Anhalt | 50 Quadratmeter |
Schleswig-Holstein | 20 Quadratmeter |
Thüringen | 40 Quadratmeter |
Welche Werte spielen sonst noch eine Rolle?
Neben der Grundfläche muss Ihre Garage weitere Vorgaben erfüllen, um ohne Baugenehmigung gebaut werden zu können. Dazu zählt unter anderem eine maximale mittlere Wandhöhe, die in den meisten Bundesländern bei drei Metern liegt. Soll die Garage nicht nur ohne Baugenehmigung, sondern auch auf die Grenze gebaut werden, sind zudem Vorgaben unter anderem zur Wandlänge und zur Dachneigung einzuhalten.
Diese Regelwerke legen geltende Werte fest
Doch welche Regelwerke legen überhaupt fest, welche Vorschriften für eine Garage gelten? Besonders, wenn Sie genehmigungsfrei bauen möchten, sollten Sie einen Blick in die folgenden Gesetzestexte werfen:
- Landesbauordnung Ihres Bundeslandes,
- Garagen-Musterverordnung,
- Bauvorlagenverordnung,
- Bebauungsplan Ihrer Gemeinde für das Flurstück,
- technische Baubestimmungen.
Was bedeutet Bauen ohne Genehmigung in der Praxis?
Manch ein Bauherr hat schon den Fehler gemacht, genehmigungsfrei mit rechtsfrei zu verwechseln. Tatsächlich versteht man unter dem Bau einer Garage ohne Genehmigung lediglich die sogenannte Verfahrensfreiheit des Vorhabens. Das bedeutet für Sie, dass Sie zwar keine Baugenehmigung beantragen müssen, sich aber dennoch an alle baurechtlichen Vorschriften halten müssen. Legen Sie die Bauvorlage daher am besten freiwillig bei der Gemeinde oder dem Bauamt vor, um sich abzusichern.