Der Pflanzabstand entscheidet – theoretisch
Der generelle Grundansatz in der Rechtssprechung ist einfach und leicht nachzuvollziehen. Je weiter ein Baum, also auch eine Tanne oder Fichte, von der Grundstücksgrenze entfernt wächst, desto höher darf sie werden.
Wächst der Baum zu nah an der Grundstücksgrenze, darf der Nachbar Rückschnitt oder sogar das Entfernen verlangen. Dieses Recht bleibt allerdings nur für die ersten fünf Wuchsjahre bestehen. Mit Beginn des sechsten Jahres erhält die Tanne an der Grundstücksgrenze Bestandsschutz.
Tannen mit Bestandsschutz erhöhen Wuchsgeschwindigkeit
Die meisten Tannenarten haben ein Wuchsverhalten, das sich natürlich nicht an Nachbarrecht orientiert. Die meisten jungen Tannen wachsen in den ersten fünf Jahren relativ langsam. Pünktlich zum Einsetzen des Bestandsschutzes erhöht sie ihre Wuchsgeschwindigkeit und erreicht in der Höhe jährliche Zunahmen von bis zu dreißig Zentimeter.
Um möglichst noch ein Abwehrrecht zu haben, sollten Nachbarn nach der Anpflanzung von Tannen ermitteln oder nachfragen, um welche Tannenart es sich handelt. Anschließend sollte der Abstand zur Grundstücksgrenze gemessen und die zugeordnete Maximalhöhe eruiert werden.
Dem Nachbarn das Wuchsverhalten seiner Tannen bekannt machen
Wie hoch ein Baum an der Grundstücksgrenze werden darf, ist die eigentlich wirksame Vorgabe für den Baumbesitzer. Er muss die Tanne durch Rückschnitt unter dieser Höhe halten.
Ist der Grenzabstand regelkonform, kann versucht werden, den Nachbarn mit der Tanne irgendwie zu verpflichten, diesem Rückschnitt regelmäßig nachzukommen. In der Praxis ist das erfahrungsgemäß fast nicht umsetzbar und alter Baumbestand an der Grundstücksgrenze muss geduldet werden, auch wenn er zu hoch ist.
In manchen Fällen hilft es, dem Nachbarn vor Augen zu halten, wie hoch die Tannen natürlicherweise ohne Rückschnitt werden. Einige Beispiele:
- Edeltanne bis achtzig Meter
- Hemlocktanne bis 55 Meter
- Küstentanne bis 85 Meter
- Weißtanne bis 55 Meter