Genehmigungspflicht ab etwa fünfzig Kubikmeter
Flächendeckend sind in ganz Deutschland Zisternen zur Regenwassergewinnung bis zu einer Maximalgröße genehmigungsfrei, sofern sie keine öffentlich bedeutsame Aufgabe wie beispielsweise eine Retentionszisterne. In der Mehrzahl der Kommunen bewegt sich die Maximalgröße bei etwa fünfzig Kubikmetern, ab der eine explizite Genehmigung erforderlich ist.
Kleinere Fassungsvermögen sind bei der zuständigen unteren Wasserbehörde meldepflichtig und dürfen bei Erfüllung einiger Voraussetzungen nicht von Amts wegen abgelehnt oder untersagt werden. Bautechnisch müssen einige DIN-Normen beachtet werden. Im Falle einer Trinkwassernachspeisung reicht einigen Kommunen die Bauausführung nach DIN 1988, die den freien Auslauf regelt. Andere Kommunen verlangen die schriftlich dokumentierte Installation durch einen ausgewiesenen Fachmann.
Baunormen müssen eingehalten werden
Als allgemeine Regeln kommen DIN 1986 und DIN 2403 zur Anwendung. Erstere regelt die bauliche Umsetzung zur Sicherung vor Wasserrückstau, Frostfestigkeit, Entlüftungsverhalten und Vermeidung von sich verjüngenden Querschnitten. In der DIN 2403 ist die Kennzeichnungspflicht ausgeführt, die an allen Entnahmemöglichkeiten von Regenwasser aus der Zisterne dauerhaft und gut sichtbar erfolgen muss.
Die unterschiedlichen Zisternenarten bezüglich des Baumaterials unterliegen in allen Kommunen den gleichen Regeln. Sowohl Kunststoffzisternen als auch Betonzisternen werden gleichbehandelt. Andere Regelungen treten bei funktionalen Erweiterungen der Zisternen in Kraft.
Anschlussmöglichkeiten der Zisterne
Die einfachste Zisternennutzung ist die Regenwasserentnahme ausschließlich zur Wässerung von Pflanzen. Eine Zisterne im Garten stellt einen reinen Wasserspeicher dar. Sofern die Zisterne nur durch Regenwasser gefüllt wird, reicht das formale Melden ohne umfangreichere Dokumentation.
Wenn das Wasser aus einer Zisterne als Nutzwasser verwendet werden soll, um beispielsweise die Toilettenspülung oder Waschmaschine zu speisen, sind kommunal unterschiedlich strenge und umfangreichere Genehmigungen einzuholen. Während in manchen Fällen die Vorlage von Plänen und Bildern eines deutlich vom Trinkwasser getrennten Wasserkreislaufs ausreicht, fordern andere Kommunen fachgerechte Installationsexpertisen.
Bei der Gewinnung und Einspeisung von Nutzwasser müssen oft Genehmigungen der unteren Wasserbehörde und dem zuständigen Bauamt eingeholt werden. In einzelnen Fällen kann auch das Gesundheitsamt involviert sein. Beispielsweise ist eine parallele Zuführung von Leitungen aus dem Regenwasser- und Trinkwassernetz nicht zulässig.
Retention und erweiterte Versickerung
Besondere Regeln und Vorschriften gelten für Retentionszisternen oder Zisternen mit teilweiser Retentionsnutzung. Die Funktion der Vermeidung von Hochwasser und Rückstaubildung von Abwasser wirkt sich auf den öffentlichen Raum aus. Aus diesem Grund haben die meisten Kommunen strenge und anspruchsvolle Vorschriften erlassen, die das Berechnen der benötigten Volumina und die Positionierung der Zisterne regeln.
Ähnliches gilt für an die Zisterne angeschlossene Versickerungsanlagen, deren Dimension maßgeblich über den Umfang des regelnden Eingriffs der Kommunen entscheidet. Eng an der Genehmigung gekoppelt sind oft die Folgekosten der Zisterne bezüglich der Trinkwasser- und Abwassergebühren. Hier verfahren die Kommunen vollkommen unterschiedlich, wobei sich zunehmend das System der gesplitteten Abwassergebühren durchsetzt.
Begehungen und Kontrollen
Begehungen und Kontrollen der Zisterne und der angeschlossenen Installation werden gegebenenfalls einmal jährlich durchgeführt. Auch hier weisen die Durchführungsbestimmungen der einzelnen Kommunen große Unterschiede auf. Manche Behörden schicken eigene Kontrolleure, während andere das Gutachten eines Handwerkers akzeptieren.