Große Hühnerställe brauchen eine Baugenehmigung
Hühner gelten als Haustiere, auch wenn sie in einem Hühnerstall leben. In vielen ländlich geprägten Regionen gibt es nahezu keine Vorschriften. Je dichter Bebauungen werden, desto eher finden sich Regeln. Die Anzahl der Tiere bestimmt die Größe des Stalls. Privat dürfen bis zu zwanzig Hühner gehalten werden.
Da jedes Huhn eine Sitzstange braucht, erreicht ein Stall für etwa zehn Tieren in einigen Gegenden die Grenzgröße, in der das Baurecht oder auch das Nachbarrecht einsetzt. Dann muss eine Baugenehmigung beantragt werden und es gelten die Abstandsregeln für bauliche Anlagen. Wenn ein Mensch im Hühnerstall stehen kann, kann der Bau mit einem Holzunterstand verglichen werden.
Möglichst geringe Beeinträchtigung und vorausschauende Rücksichtnahme
Der Leitgedanke beim Planen des Standorts eines Hühnerstalls sollte ein Versetzen in die Perspektive des Nachbarn beinhalten. Bleibt das Stalldach unter der Höhe der Grundstückseinfriedung, ist eine optische Belästigung ausgeschlossen.
Es ist unvermeidbar, das Hühnermist mindestens genau stinkt wie Gülle. Daher sollte bei der Standortwahl neben dem Abstand zur Grundstücksgrenze auch die Richtung des wehenden Windes bedacht werden. Direkt an der Grundstücksgrenze sollte ein Hühnerstall nie platziert werden.
Eine Selbstverständlichkeit muss das regelmäßige und häufige Reinigen des Hühnerstalls sein. Das hilft gleichzeitig, dass die bei der Tierseuchenkasse ordnungsgemäß gemeldeten Tiere gesund bleiben. Futter sollte nach Bedarf dosiert werden und Vorrat in geschlossenen Behältnissen verwahrt werden. So kann verhindert, dass ungebetene Gäste (Mäuse, Ratten) einziehen.
Laufen die Hühner draußen herum, muss ein Freigehege eingezäunt werden, damit die Tiere nicht auf Nachbargrundstücke gelangen können. Die Geräusche, die Hühner und ein Hahn verursachen, werden als herkömmliche Nachbarschaftsgeräusche bewertet.