Worauf ist beim Pool außerhalb der Baugrenze zu achten?
Wenn keine formellen Gründe gegen ein Schwimmbad außerhalb des Baufensters sprechen, ist vor allem auf die erforderlichen Abstandsflächen zu achten. Der übliche Grenzabstand zur Grundstücksgrenze beträgt mindestens drei Meter. Andernfalls erteilt das Bauamt keine Baubewilligung. Der Swimmingpool im Außenbereich darf 100 m3 Fassungsvermögen nicht überschreiten. Wird der Pool eingegraben und erhält keine Aufbauten wie eine Überdachung, ist er genehmigungsfrei. Soll der Mindestabstand unterschritten werden, muss der Nachbar auf Verlangen der Baubehörde schriftlich zustimmen.
Wann ist ein Pool außerhalb der Baugrenze generell verboten?
Es gibt zwei formale Regelungen, die den Bau eines Schwimmbades außerhalb der Baugrenze ausschließen:
1. Die Festsetzung „Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig“ im Bebauungsplan
2. Die ebenfalls im Bebauungsplan festgesetzte maximal überbaubare Grundstücksfläche wird durch das Schwimmbecken überschritten (auch die zulässige Versiegelung der Grundstücksfläche beachten)
Darf der Pool außerhalb der Baugrenze überdacht werden?
Wird ein Pool überdacht, wird er zu einem Gebäude und benötigt automatisch eine Baugenehmigung. Im modernen Poolbau gibt es spezielle aufblasbare und luftgetragene Überdachungen, die genehmigungsfrei sein können. Ein leichtes Überdachungssystem kann unter Umständen unter der Kategorie „Fliegende Bauten“ genehmigungsfrei bleiben. Gewerbliche Poolbauer sind in der Regel mit den baurechtlichen Anforderungen vertraut. Zu beachten sind auch eventuell geplante Aufenthaltsbereiche am Beckenrand, die zu einem erheblichen Mehraufwand im Genehmigungsverfahren führen. Bearbeitungszeiten von bis zu einem Jahr sind keine Seltenheit.
Wie muss ein Pool außerhalb der Baugrenze gesichert werden?
Für ein Schwimmbecken besteht unabhängig vom Standort eine Verkehrssicherungspflicht. Das Schwimmbecken darf für Unbefugte, insbesondere Kinder, nicht zugänglich sein. Ist das Grundstück mit einer sicheren und unüberwindbaren Einfriedung umgeben, ist eine gesonderte Sicherung des Beckens nicht erforderlich. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass geöffnete Tore permanent unter Beobachtung stehen. Eine ertrinkungssichere Poolabdeckung beispielsweise aus Kunststoff und ein Poolalarmsystem sind in jedem Fall empfehlenswert. Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Mieter und Pächter, die einen Pools mitgemietet haben.