Putzmörtelgruppen nach DIN
Gleich vorweg – für Mauerwerk, und all die Mörtel die dort Verwendung finden, gilt die DIN 1053, für alle mineralischen Putze aber die DIN V 18550. Die Kunstharzputze sind dann gesondert in der DIN 18558 geregelt.
Mineralische Putze
- Die Gruppe P I umfasst alle Kalkputze, Luftkalkputz, Wasserkalkputz oder Putze mit hydraulischem Kalk
- Die Gruppe P II sind alle Kalkzementputze
- Die Gruppe P III sind alle Zementputze
Die Gruppen IV und V sind alle Gipsputze, Gipssandputze und Gipskalkputze, in Gruppe V dabei mit jeweils höherem Gipsanteil.
Diese eigentlich übersichtliche Einteilung wird leider durch die Tatsache erschwert, dass es parallel dazu noch die DIN EN 13279 gibt, die eine gesonderte – und recht komplizierte – Einteilung in Gruppen von B1 bis B7 vornimmt.
Im Regelfall ist man aber damit ohnehin nur dann konfrontiert, wenn man den Herstellerangaben für den zulässigen Putz auf einem Baustoff folgt. In der Regel kann man das dann auch noch einmal beim Händler sicherheitshalber erfragen, um nicht einen ungeeigneten Putz zu verwenden, der am Ende nicht hält.
Kunstharzputze sind eine eigene Gruppe
Die Kunstharzputze gehören, wie schon erwähnt, in eine eigene Normgruppe – anders als die mineralischen Putze sind sie auch zumeist diffusionsdicht, was meist relativ unvorteilhaft ist. Dennoch gehören sie in der Praxis zu den am meisten verwendeten Putzarten.
Die mineralischen Putze finden häufig nur als Unterputz Verwendung und werden heute in weitaus den meisten Fällen maschinell aufgebracht. Auch Kalkputze, die einige Jahre praktisch kaum verwendet wurden, sind seit der Möglichkeit, sie maschinell und einlagig zu verarbeiten, wieder sehr gefragt.
Für jeden Putz gibt es dabei in der DIN zusätzlich auch noch entsprechende Verarbeitungs- und Verwendungsvorschriften.